Ergänzte Gebührenordnung Friedhof Füttersee

Der Kirchenvorstand Füttersee hat die Gebührenordnung für den Friedhof in Füttersee ergänzt. Nach der Anlage eines pflegefreien Urnenfeldes, für das der Friedhofsträger (die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Füttersee) in Vorleistung gegangen ist, wurden Gebühren ergänzt: Die Gebühr für ein pflegefreies Urnengrab (Nutzungszeit 15 Jahre) beträgt 525,- €; hinzukommt die Gebühr für einen Muschelkalk-Pultstein ohne Beschriftung in Höhe von 300,- €. Die ergänzte Gebührenordnung wurde am 14.2.2023 kirchenaufsichtlich genehmigt.