Information ja, Werbung nein

In der Diskussion über die geplante Abschaffung des §219a StGB – in der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe gestellt ist - äußert sich der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm:

„Die Diskussion um die Abschaffung des § 219 leidet unter einer Unschärfe der Begriffe. Aus meiner Sicht sollte es keine Werbung für Schwangerschaftsabbruch geben. Denn für mich beginnt das Wunder menschlichen Lebens mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, die den Beginn des Wachstums eines Embryos markiert. Und Frauen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft ringen, spüren das in der Regel genau und machen sich diese Entscheidung sehr schwer. Für Schwangerschaftsabbruch zu werben, wäre angesichts dieser Konfliktsituation völlig unangemessen. Dass Frauen in dieser Situation verlässliche und gut zugängliche Informationen über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch brauchen, ist für mich aber ebenso klar. Wir sollten daher die Diskussion nicht symbolisch aufladen, sondern über die Frage sprechen, wie diese verlässlichen und gut zugänglichen Informationen gewährleistet werden können und welche Rolle der § 219 dabei spielt. Das übergeordnete Ziel ist für mich, dass Frauen das neue Leben annehmen können und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche so weit wie möglich verringert wird.“

München, 21. Januar 2022

Johannes Minkus, Pressesprecher